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Geltungsbereich |
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Die Angebote im
Online-Shop richten sich
ausschließlich an
gewerbliche Abnehmer im
Sinne des $ 14 BGB.
Lieferungen an Verbraucher
im Sinne des $ 13 BGB sind
ausgeschlossen. Wir
behalten uns vor, bei Neukunden
einen Gewerbenachweis
anzufordern.
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Lieferungen und
Leistungen von der Habersang
GmbH (nachfolgend Habersang genannt) erfolgen
ausschließlich zu den
nachstehenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen, soweit
nicht schriftlich etwas
anderes vereinbart ist.
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Allgemeine
Geschäftsbedingungen des
Bestellers finden selbst
dann keine Anwendung, wenn
der Besteller im
Zusammenhang mit seiner
Bestellung auf diese
hinweist und Habersang diesen
nicht widerspricht. Zusagen,
Nebenabreden sowie
Änderungen und Ergänzungen
der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
bedürfen der Schriftform.
Dies gilt auch für die
Änderung des
Schriftformerfordernisses.
Unsere Allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten
auch für alle künftigen
Geschäfte mit dem Besteller.
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Angebot und Vertragsschluss
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Die Darstellung der Produkte im
Online-Shop stellt kein rechtlich
bindendes Angebot, sondern eine
Aufforderung zur Bestellung dar.
Durch Anklicken des Buttons
"Bestellung abschicken" geben Sie
eine verbindliche Bestellung der im
Warenkorb aufgelisteten Waren ab.
Der Kaufvertrag kommt mit unserer
separaten Auftragsbestätigung oder
Lieferung der Waren zustande.
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Liefertermine
sind
unverbindlich,
es sei denn sie
werden
ausdrücklich
schriftlich als
verbindlich
vereinbart.
Habersang kommt in
jedem Fall nur
dann in Verzug,
wenn die
Verzögerung von
Habersang
verschuldet ist,
die Leistung
fällig ist und
der Besteller
Habersang erfolglos
eine
angemessene,
schriftliche
Nachfrist
(mindestens 14
Tage) gesetzt
hat.
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Preise und Zahlungsbedingungen |
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Eigentumsvorbehalt
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Die gelieferten Produkte bleiben Eigentum von Habersang bis zur Erfüllung
aller, auch zukünftiger Forderungen aus dem Vertrag und darüber hinaus aus der
gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Besteller. Der Besteller ist nicht zur
Weiterveräußerung der Vorbehaltsware berechtigt, es sei denn Habersang stimmt dem
schriftlich zu.
Bei Zahlungsverzug, auch aus
anderen und zukünftigen
Lieferungen oder Leistungen von
Habersang an den Besteller, oder bei
Anhaltspunkten für eine
Verschlechterung der
Vermögensverhältnisse des
Bestellers darf Habersang zur
Geltendmachung des
Eigentumsvorbehaltes die
Geschäftsräume des Bestellers
betreten und die Vorbehaltsware.
Der Besteller ist berechtigt. die
Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen;
er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe
des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt) unserer
Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine
Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon,
ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft
worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der
Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere
Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon
unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht
einzuziehen, solange der Besteller seinen
Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen
nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere
kein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichs
oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder
Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so
können wir verlangen, dass der Besteller uns die
abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt,
alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die
dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner
(Dritten) die Abtretung mitteilt.
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Gewährleistung
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Erfüllungsort, Anzuwendendes Recht, Datenspeicherung |
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Erfüllungsort und
Gerichtsstand für alle
Verpflichtungen im
Zusammenhang mit dem
Vertragsverhältnis ist der
Sitz von Habersang.
Habersang ist
jedoch auch berechtigt,
gegen den Besteller an
dessen Sitz Klage zu
erheben. Zwingende
gesetzliche Bestimmungen
über ausschließliche
Gerichtsstände bleiben von
dieser Regelung unberührt.
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Für das
Vertragsverhältnis gilt
ausschließlich deutsches
Recht. Das Übereinkommen der
Vereinten Nationen über
Verträge über den
internationalen Warenkauf
vom 11. April 1980 (CISG)
gilt nicht.
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Der Besteller wird darauf
hingewiesen, dass die für
den Geschäftsverkehr
notwendigen üblichen Daten
des Bestellers in der
Datenverarbeitung von
Habersang
gespeichert werden.
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Sclussbestimmungen |
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Sollte eine Regelung des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder
werden, so gelten die übrigen Regelungen gleichwohl. Unbeschadet des § 306 BGB
ist die unwirksame oder undurchführbare Regelung durch eine Bestimmung zu
ersetzen, die deren Zweck soweit wie möglich verwirklicht.
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