Geltungsbereich

  • Die Angebote im Online-Shop richten sich ausschließlich an gewerbliche Abnehmer im Sinne des $ 14 BGB. Lieferungen an Verbraucher im Sinne des $ 13 BGB sind ausgeschlossen. Wir behalten uns vor, bei Neukunden einen Gewerbenachweis anzufordern.

  • Lieferungen und Leistungen von der Habersang GmbH (nachfolgend Habersang genannt) erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers finden selbst dann keine Anwendung, wenn der Besteller im Zusammenhang mit seiner Bestellung auf diese hinweist und Habersang diesen nicht widerspricht. Zusagen, Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.

Angebot und Vertragsschluss

  • Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung dar.  

  • Durch Anklicken des Buttons "Bestellung abschicken" geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb aufgelisteten Waren ab. Der Kaufvertrag kommt mit unserer separaten Auftragsbestätigung oder Lieferung der Waren zustande.

  • Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn sie werden ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart. Habersang kommt in jedem Fall nur dann in Verzug, wenn die Verzögerung von Habersang verschuldet ist, die Leistung fällig ist und der Besteller Habersang erfolglos eine angemessene, schriftliche Nachfrist (mindestens 14 Tage) gesetzt hat.

Preise und Zahlungsbedingungen

  • Die Bezahlung erfolgt wahlweise per Nachnahme, Vorkasse oder gegen Rechnung. Lieferungen gegen Rechnung sind nur für Stammkunden mit Kundennummer mit möglich.

  • Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im Warenkorb aufgeführten Preise. Die Preise verstehen sich "ab Werk" zuzüglich der gesetzlicher Mehrwertsteuer und Versandkosten wie im Warenkorb ersichtlich.
Eigentumsvorbehalt

  • Die gelieferten Produkte bleiben Eigentum von Habersang bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus dem Vertrag und darüber hinaus aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Besteller. Der Besteller ist nicht zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware berechtigt, es sei denn Habersang stimmt dem schriftlich zu.

  • Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen von Habersang an den Besteller, oder bei Anhaltspunkten für eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers darf Habersang zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Geschäftsräume des Bestellers betreten und die Vorbehaltsware.

  • Der Besteller ist berechtigt. die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichs oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner (Dritten) die Abtretung mitteilt.

Gewährleistung

  • Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Erfüllungsort, Anzuwendendes Recht, Datenspeicherung

  • Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von Habersang. Habersang ist jedoch auch berechtigt, gegen den Besteller an dessen Sitz Klage zu erheben. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

  • Für das Vertragsverhältnis gilt ausschließlich deutsches Recht. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht.

  • Der Besteller wird darauf hingewiesen, dass die für den Geschäftsverkehr notwendigen üblichen Daten des Bestellers in der Datenverarbeitung von Habersang gespeichert werden.

Sclussbestimmungen

  • Sollte eine Regelung des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so gelten die übrigen Regelungen gleichwohl. Unbeschadet des § 306 BGB ist die unwirksame oder undurchführbare Regelung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die deren Zweck soweit wie möglich verwirklicht.

 

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